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Radentscheid Göttingen – Die Un-Tätigkeitsbilanz 24/25 (von GöttingenZero)
Wählerinnen und Wähler haben am 9. Juni 2024 in einem Bürgerentscheid Maßnahmen für mehr Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs beschlossen. Zum Jahrestag präsentiert GöttingenZero die Un-Tätigkeitsbilanz der Stadt.
Den Maßnahmen des Göttinger Bürgerentscheid für mehr Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs stimmten vor einem Jahr 54 % der Göttinger Wähler*innen zu. Die Tätigkeitsbilanz der Stadt zum Jahrestag dieser Entscheidung belegt mangelnden Umsetzungswillen und mangelnde Rechtstreue der Stadt Göttingen. Die lobenswerte Einrichtung des Runden Tisches Radverkehr entbindet die Stadt nicht von der Pflicht, die Entscheidung der Göttinger Wähler*innen umzusetzen.
Statt die Umsetzung der gültigen Beschlüsse zu planen, bereitet die Stadtverwaltung die Bemalung weiterer Göttinger Straßen mit Piktogrammketten zur Förderung des Mischverkehrs vor. Eine Maßnahme ohne Wirkung auf Sicherheit und Attraktivität des Radverkehrs für Kinder, Familien und ältere Verkehrsteilnehmer*innen.
Keine Partei des Haushaltbündnisses oder des Rates konnte auch nur annähernd so viele Wähler*innen hinter sich vereinen wie der Radentscheid. Die Göttingerinnen und Göttinger haben ein Recht auf das Respektieren ihres Wählerwillens und ein klares Bekenntnis der Verwaltungsleitung zur tatsächlichen Umsetzung des Radentscheids. Angesichts der Un-Tätigkeitsbilanz der Verwaltung fragt GöttingenZero Stadt und Rat:
Beabsichtigen Oberbürgermeisterin und Stadtverwaltung auch in Zukunft, die durch Wählerinnen und Wähler direkt beschlossenen Maßnahmen zu missachten?
Verfolgt die Göttinger Verkehrsplanung die beschlossene Verkehrstrennung oder das abgewählte Konzept des Mischverkehrs?
Sieht sich der Rat als demokratisches Kontrollorgan der Umsetzung des Bürgerwillens und einem rechtstreuen Handeln der Stadt verpflichtet?
GöttingenZero, 12.06,2025
Monitoring der Maßnahmen der 34 Beschlusspunkte
Bei der Umsetzung des Radentscheids muss nach der Art der Maßnahmen unterschieden werden. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen. Einige sind unmittelbar umzusetzen, andere nur im Bedarfsfall oder wirken als Daueraufgaben, wiederum andere sind konkrete oder allgemeine Leitlinien.
Anmerkungen 2025 nach einem Jahr Radentscheid
Nach dem ersten Jahr des Radentscheids können als einzige Maßnahme die 0,15 km Protected Bike Lane zwischen Gauß Str. und Hiroshimaplatz von 1,5km geforderten angesehen werden. Diese sind bislang allerding nur als Baustelle und gemeinsam mit dem provisorischen Fußweg eingerichtet worden. Trotzdem soll es hier mit großzügigen 10% angerechntet werden, was zu dem bislang einzigen Fahrrad an dieser Stell in den Monitoring-Darstellungen führt.
Einmalige Maßnahme, unmittelbar nach Beschluss umzusetzen
| Nr. in RE1 | Maßnahme | Stand der Durchführung |
|---|---|---|
| 24 | Abschaffung aller Bettelampeln | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 27 | Fahrrad-Grünpfeile an allen rechtlich möglichen Standorten | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 29 | Fahrradbügel in der Fußgängerzone 1 | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 32 | Neuer Winterdienst-Plan | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
| Nr. in RE1 | Maßnahme | Stand der Durchführung |
|---|---|---|
| 11 | Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in Fahrradstraßen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 12 | Unterbinden von Kfz-Durchgangsverkehr in Fahrradstraßen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 13 | Abmarkierung der Dooring-Zonen in allen Fahrradstraßen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 14 | Entfernen der Straßenrandparkplätze in engen Fahrradstraßen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 15 | Ertüchtigung bestehender Fahrradstraßen bis 2030 | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 16 | Mindestens 1,5 km Protected Bike Lanes pro Jahr | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚴♀️ |
| 18 | Einbahnstraßenausweisung (z. B. Merkelstraße/Friedländer Weg) | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 20 | Ertüchtigung von mindestens zwei Kreuzungen pro Jahr | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 30 | Priorisierung radverkehrsreicher Stadtstraßen (Bürgerstraße etc.) | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
Maßnahme nach Bedarfsermittlung umzusetzen
| Nr. in RE1 | Maßnahme | Stand der Durchführung |
|---|---|---|
| 5 | Temporäre Kfz-Durchfahrtverbote an Schulen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 7 | Abmarkierung der Dooring-Zonen in Nicht-Fahrradstraßen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 19 | Direktes Linksabbiegen an Kreuzungen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 25 | Vorzeitige Grüngabe für Fuß- und Rad an Ampelkreuzungen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 26 | Trennung von Fahrrad- und Fußgängerampeln | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 28 | Überdachung von Fahrradständern | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 34 | Wegweisung für Nebenstrecken | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
Maßnahme bei anstehenden Baumaßnahmen umzusetzen
| Nr. in RE1 | Maßnahme | Stand der Durchführung |
|---|---|---|
| 9 | Sanierung asphaltierter Radwege | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 10 | Bauliche Ermöglichung späterer Radweg-Überdachungen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 21 | Aufpflasterungen bei Einmündungen von Nebenstraßen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 22 | Niveaugleiche Radwegführung an Grundstückseinfahrten | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 23 | Niveaugleiche Rampensteine an Bordsteinabsenkungen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
Konkrete Leitlinie
| Nr. in RE1 | Maßnahme | Stand der Durchführung |
|---|---|---|
| 2 | Einhaltung und Umsetzung der ERA* | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 6 | Einhaltung der ERA auch ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 8 | Schutzstreifen nur ohne Unterbrechungen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 17 | Protected Bike Lanes als Zweirichtungsradwege | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 31 | Gleichberechtigung des Radverkehrs an Baustellen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 33 | Kein Schnee auf Radwege schieben | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
* ERA: Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
Allgemeine Leitlinie
| Nr. in RE1 | Maßnahme | Stand der Durchführung |
|---|---|---|
| 1 | Trennung von Fahrrad und Auto auf stark befahrenen Straßen | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 3 | Differenzierung innerhalb des Umweltverbundes | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 4 | Vorrang für fließenden Radverkehr vor ruhendem Autoverkehr | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
Legende zum Stand der Maßnahmen
| Icons | in Prozent |
|---|---|
| 0% | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗 |
| 10% | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚴♀️ |
| 20% | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚴♀️🚴♀️ |
| 30% | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚴♀️🚴♀️🚴♀️ |
| 40% | 🚗🚗🚗🚗🚗🚗🚴♀️🚴♀️🚴♀️🚴♀️ |
| 50% | 🚗🚗🚗🚗🚗🚴🚴🚴🚴🚴 |
| 60% | 🚗🚗🚗🚗🚴🚴🚴🚴🚴🚴 |
| 70% | 🚗🚗🚗🚴🚴🚴🚴🚴🚴🚴 |
| 70% | 🚗🚗🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️ |
| 90% | 🚗🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️ |
| 100% | 🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️🚴♂️ |
Kategorisierung und kurze Erläuterung der Beschlusspunkte
Die Einzelforderungen hatten im Bürgerbegehren keine laufenden Nummern. Es sind insgesamt 34.
1: Trennung von Fahrrad und Auto auf stark befahrenen Straßen
Die Strategie des Mischverkehrs auf stark befahrenen Straßen wird aufgegeben und die Verkehrsarten werden bei Konfliktpotenzial getrennt. Der Radverkehr bekommt auf Hauptstrecken einen geschützten Raum. Die Aussagen zur Strategie Verträglichkeit (im Mischverkehr) in Kapitel 7.4 RadVEP werden diesbezüglich geändert.
Erläuterung
Kategorie: 6 - Allgemeine Leitlinie
Dieser Beschlusspunkt setzt als neue Leitlinie die Grundlage für die Trennung von Fahrrad und Auto auf Durchgangsstraßen und ist der bedeutendste Einzelpunkt des Göttinger Radentscheids. Konkretisiert wird diese Leitlinie in den Beschlusspunkten 16 und 18 (Einrichtung von Protected Bike Lanes und Einbahnstraßen). Die bisherige Strategie des Mischverkehrs wird aufgegeben, eine Verkehrswende damit eingeleitet.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
2: Einhaltung und Umsetzung der ERA
Die aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und der Publikation „Einladende Radverkehrsnetze“ des Bundes werden eingehalten und umgesetzt.
Erläuterung
Kategorie: 5 - Konkrete Leitlinie
Im Bezug auf die Führungsform auf vielbefahrenen Straßen, dem Hauptanliegen des Radentscheids, hat die Stadt in der Vergangenheit wesentliche Vorgaben der ERA (2010: Seite 22, Mischverkehr auf 6-7 m breiten Straßen ist bei mehr als 700 Autos/Spitzenstunde nicht verträglich) bislang nicht eingehalten. Dies muss sich in Zukunft ändern.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
3: Differenzierung innerhalb des Umweltverbundes
Die Aussage aus der „Generellen Strategie“ aus dem Verkehrsentwicklungsplan von 1999 (Kapitel 6.5), „Alle Verkehrsmittel des Umweltverbundes sind als Partner gleichberechtigt zu betrachten“, welche in der Folge zu einer einseitigen Begünstigung des Kfz-Verkehrs führte, wird ausgesetzt. Die besonderen Schutzbedürfnisse des Fuß- und Radverkehrs sollen innerhalb des Umweltverbundes besonders berücksichtigt werden.
Erläuterung
Kategorie: 6 - Allgemeine Leitlinie
Fuß, Rad und Bus dürfen als Verkehrsmittel verkehrsplanerisch nicht mehr gleichberechtigt behandelt werden. Im Konfliktfall werden die straßenräumlichen Bedürfnisse des Busses gegenüber den Sicherheitsbedürfnissen von Fußgängern und Fahrrädern als nachrangig behandelt. Dies hat Auswirkungen auf die Straßenraumgestaltung und auf Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die für Straßen gefordert werden, auf denen Busse fahren. Die Empfehlung des Bürger*innenrats zur Weender Landstraße, der unabhängig vom Radentscheid ebenfalls die straßenräumlichen Bedürfnisse des Radverkehrs vor die des Busverkehrs gestellt hatte, ist nach dem Aussetzen der Strategie von 1999 umsetzbar und befindet sich nicht mehr im Konflikt mit den städtischen Zielsetzungen. Diese sind durch den Radentscheid ersetzt worden.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
4: Vorrang für fließenden Radverkehr vor ruhendem Autoverkehr
Kfz-Parkplätze auf der Fahrbahn soll es nur dann geben, wenn der Platz für den Radverkehr nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ausreichend breit ist. In den Nutzungsansprüchen erhält fließender Radverkehr Vorrang vor ruhendem Kfz-Verkehr.
Erläuterung
Kategorie: 6 - Allgemeine Leitlinie
Dieser Punkt bezieht sich auf alle bestehenden Straßenräume, in denen Fahrräder fahren, nicht nur auf Fahrradstraßen, und nicht nur auf neu anzulegende Straßen. Fuß- und Radverkehr müssen überall in Göttingen ausreichend breite Verkehrsräume haben. Nur wenn dann noch ausreichend Raum vorhanden ist, können Straßenrandparkplätze angeboten werden.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
5: Temporäre Kfz-Durchfahrtverbote an Schulen
An Schulen sollen temporäre Kfz-Durchfahrtverbote ermöglicht werden.
Erläuterung
Kategorie: 3 - Maßnahme nach Bedarfsermittlung umzusetzen
Im Einzelfall ist zu prüfen, wo solche Durchfahrtverbote verkehrsrechtlich möglich oder sinnvoll wären. Als Leitlinie stehen die Schutzbedürfnisse der Kinder im Vordergrund.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
6: Einhaltung der ERA auch ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln
Die Stadt hält sich an die Standards der ERA - auch dann, wenn sie keine Fördermittel in Anspruch nimmt.
Erläuterung
Kategorie: 5 - Konkrete Leitlinie
Die ERA 2010 hat als Richtlinie nur Empfehlungscharakter. Dieser Beschluss zielt darauf, dass diese Richtlinien nicht nur dann eingehalten werden, wenn die Stadt Fördermittel beantragt und dann zur Einhaltung gezwungen wird.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
7: Abmarkierung der Dooring-Zonen in Nicht-Fahrradstraßen
Ausnahmen: Der Abstand zwischen Radfahr- bzw. Schutzstreifen und längsseitig parkenden Kfz beträgt mindestens 0,75 m und wird abmarkiert.
Erläuterung
Kategorie: 3 - Maßnahme nach Bedarfsermittlung umzusetzen
Die ERA 2010 (z. B. in Bild 9, Seite 22) gibt 0,50 m vor, der Radentscheid abweichend von 0,75 m. 0,50 m ist zu nah an den Türen. Der Radentscheid spricht ausdrücklich vom Abstand “zu den längsseitig parkenden Kfz”. Es soll nicht vom Bordstein ab gemessen werden, sondern von den fahrbahnseitig stehenden Kfz-Rädern. Die Autotüren von parkenden breiten SUVs befinden sich heute etwa 2,20 m vom Bordstein entfernt. Die Räder der in Parkbuchten stehenden SUVs stehen meist bereits auf der Fahrbahn. Von den Rädern sind die 0,75 m abzumessen. Für Fahrradstraßen siehe Punkt 13.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
8: Schutzstreifen nur ohne Unterbrechungen
Schutzstreifen werden nur dann angelegt, wenn diese ununterbrochen über die gesamte Straßenlänge geführt werden können (Negativbeispiel Danziger Straße).
Erläuterung
Kategorie: 5 - Konkrete Leitlinie
In der Danziger Straße werden die Schutzstreifen an den Mittelinseln immer wieder unterbrochen was fatalerweise den Pkw signalisiert, dass Fahrräder sich dort in Luft auflösen sollen. Wenn eine Straße Mittelinseln hat, sollen keine Schutzstreifen aufgebracht werden (auch nicht dann, wenn die Richtlinien das ermöglichen). Mit “die gesamte Straßenlänge” ist immer ein Straßenabschnitt von einer Einmündung zur nächsten gemeint (also nicht die gesamte Länge der Straße, die einen bestimmten Straßennamen trägt).
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
9: Sanierung asphaltierter Radwege
Die Fahrbahnen asphaltierter Radwege werden im selben Turnus saniert wie Kfz-Fahrbahnen.
Erläuterung
Kategorie: 4 - Maßnahme bei anstehenden Baumaßnahmen umzusetzen
Umzusetzen, wenn Straßen saniert, aber auch wenn Kfz-Fahrbahndecken abgefräst und neu aufgetragen werden. Die Fahrbahndecken der hochbordigen Radwege an diesen Straßen sind dann ebenfalls zu erneuern.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
10: Bauliche Ermöglichung späterer Radweg-Überdachungen
Bei Radwegebau sollen Überdachungen baulich ermöglicht werden.
Erläuterung
Kategorie: 4 - Maßnahme bei anstehenden Baumaßnahmen umzusetzen
Die Regelung kommt bei Straßenumbauten zur Anwendung und besagt, dass die Stadt keine Leitungen unter den Radwegen so verlegen soll, dass hinterher, wenn ein Investor den Radweg überdachen möchte, eine Überdachung baulich unmöglich wird. “Baulich ermöglichen” beinhaltet Mitdenken und nicht durch Gedankenlosigkeit solche Vorhaben von vornherein unmöglich machen.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
11: Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in Fahrradstraßen
Bauliche Maßnahmen wie Aufpflasterungen oder Schleusen sorgen dafür, dass Autos nicht schneller als 30 fahren.
Erläuterung
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Es ist mit baulichen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass Autos nicht schneller als 30 km/h fahren können. Gleichzeitig sollen Fahrräder nicht ausgebremst werden (also keine Bodenwellen, die über die ganze Straße gehen).
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
12: Unterbinden von Kfz-Durchgangsverkehr in Fahrradstraßen
Nach Möglichkeit wird Kfz-Durchgangsverkehr unterbunden, z. B. durch Poller, Diagonalsperren oder aufeinander zulaufende Einbahnstraßen.
Erläuterung
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Fahrradstraßen, die als Durchgangsstraßen für den Autoverkehr fungieren, werden von dieser Funktion entbunden. Bislang gibt es Poller nur in der Groscurthstraße. Besonders dringend sind die Sperren bzw. Poller auf der Goßlerstraße am Uni-Campusbereich (wo viel zu viel Kfz-Durchgangsverkehr illegal fährt), auf der Theodor-Heuss-Straße und in der Elbinger Straße. Bei Ausweisung des Greitwegs als Fahrradstraße wäre auch dort eine Sperre nötig.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
13: Abmarkierung der Dooring-Zonen in allen Fahrradstraßen
Zwischen Kfz-Parkflächen und Fahrgasse werden Sicherheitstrennstreifen abmarkiert (Vorbild Schlossstraße Frankfurt).
Erläuterung
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Auf Fahrradstraßen sind die Dooring-Zonen überall abzumarkieren. Beschlusspunkt 7 bezieht sich auf Dooring-Zonen in Nicht-Fahrradstraßen. Die Schlossstraße in Frankfurt ist als Beispiel aufgeführt, wie so etwas aussehen kann. Frankfurt am Main, Schlossstraße: Statt Fahrradstraße: Tempo 30 und Fahrrad-Überholverbot
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
14: Entfernen der Straßenrandparkplätze in engen Fahrradstraßen
Das Kfz-Parken wird reduziert, wenn die Regelbreite für die Fahrgasse von 4 m unterschritten wird.
Erläuterung
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Dieser Punkt bezieht sich auf Fahrradstraßen wie die Eisenbahnstraße im Leineviertel (Fahrgasse dort 3,40 m). Die Parkplätze an solchen Fahrradstraßen sind zu entfernen. Ansonsten darf die Stadt solche Straßenzüge nicht als Fahrradstraßen ausweisen.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
15: Ertüchtigung bestehender Fahrradstraßen bis 2030
Bestehende Fahrradstraßen werden bis 2030 in diesem Sinne ertüchtigt.
Erläuterung
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Die Ertüchtigung der bestehenden Fahrradstraßen nach den Beschlusspunkten 11-14 sind mit diesem Beschlusspunkt bis 2030 vollständig umzusetzen. Für die Maßnahmen wird nach hinten ein zeitliches Limit vorgegeben.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
16: Mindestens 1,5 km Protected Bike Lanes pro Jahr
Auf wichtigen Abschnitten im Netz werden bis 2030 pro Jahr mindestens 1,5 km Protected Bike Lanes, durch Leitschwellen von der Kfz-Fahrspur abgegrenzte geschützte Radfahrstreifen, eingerichtet (Vorbild Bleichstraße Darmstadt).
Erläuterung
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Wichtigster Einzelpunkt des Radentscheids, Konkretisierung deer Strategieänderung hin zur Trennung von Fahrrad und Auto auf Durchgangsstraßen.
Bei einem Verfehlen der Zielmarge im ersten Jahr sind zum nächsten Jahr 3 km einzurichten. Zentrales Element ist die mechanische Barriere (Leitschwelle), die bei Grundstückszufahrten unterbrochen wird. Die rote Markierung der Fahrradspur auf der gesamten Länge (nicht nur an Unfallschwerpunkten) und die Ausgestaltung mit Piktogrammen, Baken/Pfosten und Sicherheitsstreifen sind variable Bestandteile. Die Rotmarkierung bewährt sich europaweit.
Der Lösungsansatz in der Bleichstraße in Darmstadt wurde im Wahlkampf auf vielen Plakaten und auf allen Flugblättern abgebildet, auch in der Gegenkampagne. Die Bevölkerung hat auf dieser Grundlage ihre Entscheidung getroffen. Die Darmstädter Variante hat den Nachteil, dass die Sicherheitstrennstreifen einen Raumbedarf von fast 1 Meter haben. Platzsparendere Varianten wie die aus Witten (Ruhrstraße) ohne raumgreifende Sicherheitsstreifen wären auch denkbar.
Als “wichtige Abschnitte im Netz” können die im Radentscheid 2 aufgeführten Strecken als Grundlage herangezogen werden.
Es würde sich anbieten, an Straßenzügen wie dem Nikolausberger Weg zwischen Weender Tor und Goßlerstraße zunächst einmal auszuprobieren, was in Göttingen am besten ankommt, und diese Variante dann überall einheitlich zu verwenden.
- Darmstadt, Bleichstraße
- Witten, Ruhrstraße
Stand
2025: 0,15 km zwischen Gauß Str. und Hiroshimaplatz von 1,5km geforderten Protected Bike Lanes wurden im ersten Jahr des Radentscheids als Baustelle und gemeinsam mit dem provisorischen Fußweg begonnen.
17: Protected Bike Lanes als Zweirichtungsradwege
Protected Bike Lanes können auch als Zweirichtungsradwege angelegt werden.
Erläuterung
Kategorie: 5 - Konkrete Leitlinie
Dieser Punkt ergänzt Beschlusspunkt 16. Die Protected Bike Lanes auf Straßen wie Friedländer Weg, Merkelstraße, Wörthstraße, Stettiner Straße oder Nikolausberger Weg hätten ein ausreichend geringes Radverkehrsaufkommen, um Zweirichtungsradwege zu ermöglichen. Nach der ERA 2010 sind Zweirichtungsradverkehre bei 2 Metern möglich.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
18: Einbahnstraßenausweisung (z. B. Merkelstraße/Friedländer Weg)
Wenn der Raum nicht ausreicht, werden Einbahnstraßen ausgewiesen (z. B. Merkelstraße und Friedländer Weg).
Erläuterung
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Wesentlicher Bestandteil der durch den Radentscheid eingeleiteten Verkehrswende. Wenn die Straßen zu eng sind, werden Verkehrsräume, die bislang dem Autoverkehr vorbehalten waren, für einen sicheren Radverkehr zur Verfügung gestellt. Merkelstraße und Friedländer Weg sind konkret als Beispiel aufgeführt und waren Bestandteil der Wahlkampfdebatte (wer dagegen war, musste gegen beide Radentscheide stimmen). Es beinhaltet ein einzurichtendes koordiniertes System aus gegenläufigen Einbahnstraßen in der Oststadt (mit Dahlmannstraße, Düstere Eichen-Weg, Steinsgraben und Wörthstraße). Weitere Beispiele wären Straßenabschnitte Am Papenberg oder am Rosdorfer Weg.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
19: Direktes Linksabbiegen an Kreuzungen
An Ampelkreuzungen mit Mischverkehr erhalten Fahrräder einen vorgelagerten, farblich markierten Aufstellbereich. So wird direktes Linksabbiegen ermöglicht. Das indirekte Linksabbiegen wird als Standard verworfen. Die diesbezüglichen Aussagen in Kapitel 7.3.2 RadVEP werden geändert.
Erläuterung
Kategorie: 3 - Maßnahme nach Bedarfsermittlung umzusetzen
Die Kreuzungsumgestaltung beinhaltet, dass Radverkehr sicher an der Seite nach vorne zum Aufstellungsbereich geführt wird, und dort einen Aufstellungsbereich erhält, wo Fahrräder sich vor den Autos (auch zum direkten Linksabbiegen) aufstellen und auf Grün warten können. Die Ampeln sind im Bedarfsfall entsprechend umzuprogrammieren. Der Radentscheid korrigiert an dieser Stelle die im RadVEP beschlossene Empfehlung für indirektes Linksabbiegen.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
20: Ertüchtigung von mindestens zwei Kreuzungen pro Jahr
Jährlich werden bis 2030 mindestens zwei Kreuzungen in diesem Sinne ertüchtigt.
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Erläuterung
Die Ertüchtigung nach den Maßgaben von Punkt 19 ist konkret umzusetzen. Sehr schlimm sind die Verhältnisse am Steinsgraben Ecke Friedländer Weg und Geismar Landstraße, sowie an der Kreuzung Danziger und Stettiner Straße mit Reinhäuser Landstraße. Gute Beispiele sehen wir an der Goßlerstraße Ecke Kreuzbergring, am Geismar Tor Nord oder an der Kreuzung Brauweg und Rosdorfer Weg.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
21: Aufpflasterungen bei Einmündungen von Nebenstraßen
Mündungen von Nebenstraßen werden bei Umbauten mit Geh- und Radwegaufpflasterungen versehen (Vorbild Gehrtstraße Düsseldorf).
Erläuterung
Kategorie: 4 - Maßnahme bei anstehenden Baumaßnahmen umzusetzen
Hochbordige Radwege sollen zukünftig niveaugleich weitergeführt werden, sodass Fahrräder beim Fahrbahnübergang nicht ständig über schlaglochartig wirkende Straßenränder fahren. Die Regelung wird wirksam, wenn Straßenabschnitte sowieso umgebaut oder neu gebaut werden. Ein Umbau im Sinne dieser Regelung liegt auch dann vor, wenn Leitungsträger im Straßenraum Arbeiten vornehmen und anschließend den vorigen Zustand wiederherstellen sollen. Entspricht der vorige Zustand nicht den Beschlüssen des Radentscheids, ist die Ausführung entsprechend anzupassen. In der Gehrtstraße in Düsseldorf ist die bauliche Ausführung unter heutigen Bedingungen gut gelöst. Düsseldorf, Gehrtstraße
22: Niveaugleiche Radwegführung an Grundstückseinfahrten
Hochbordige Radwege werden auch bei Grundstückseinfahrten niveaugleich weitergeführt.
Erläuterung
Kategorie: 4 - Maßnahme bei anstehenden Baumaßnahmen umzusetzen
Der Radweg soll an Grundstückseinfahrten auf derselben Höhe bleiben. Diese Leitlinie bezieht sich wie Beschlusspunkt 21 auf die Gestaltungen hochbordiger Radwege, wenn diese sowieso neu gebaut oder umgebaut werden. Ein Umbau im Sinne dieser Regelung liegt auch dann vor, wenn Leitungsträger im Straßenraum Arbeiten vornehmen und anschließend den vorigen Zustand wiederherstellen sollen. Entspricht der vorige Zustand nicht den Beschlüssen des Radentscheids, ist die Ausführung entsprechend anzupassen.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
23: Niveaugleiche Rampensteine an Bordsteinabsenkungen
An Bordsteinabsenkungen werden niveaugleiche Rampensteine verwendet (Negativbeispiel Hainholzweg).
Erläuterung
Kategorie: 4 - Maßnahme bei anstehenden Baumaßnahmen umzusetzen
Diese Leitlinie bezieht sich wie Beschlusspunkt 21 auf die Gestaltungen von Straßen, wenn diese sowieso neu gebaut oder umgebaut werden. Ein Umbau im Sinne dieser Regelung liegt auch dann vor, wenn Leitungsträger im Straßenraum Arbeiten vornehmen und anschließend den vorigen Zustand wiederherstellen sollen. Entspricht der vorige Zustand nicht den Beschlüssen des Radentscheids, ist die Ausführung entsprechend anzupassen. Niveaugleich bedeutet 0 cm Versatz zwischen Kfz-Fahrbahn und Gehweg an Grundstücken. Dies berücksichtigt, dass die Grundstücke nicht nur mit dem Auto, sondern auch mit dem Fahrrad angesteuert werden.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
24: Abschaffung aller Bettelampeln
Fuß- und Radverkehr bekommen immer dann Grün, wenn Autos auch Grün bekommen (keine “Bettelampeln” mehr).
Erläuterung
Kategorie: 1 - Einmalige Maßnahme, unmittelbar nach Beschluss umzusetzen
Der Beschluss gilt für alle Ampeln an Kreuzungen - auch für die, wo Autoverkehr bedarfsgesteuert Grün erhält (also wo die Autoampel nur dann grün wird, wenn ein Auto ankommt, und die Ampel dann nur 20 Sekunden grün bleibt). Die Fußgängerampel muss verlässlich immer grün schalten und eine Mindestzeitspanne lang grün behalten. Im Radentscheid ist mit ihrer Abschaffung eine politische Weichenstellung getroffen worden. Die Verwaltung hat keinen Handlungsspielraum mehr, Bettelampelschaltungen beizubehalten - auch nicht an adaptiv gesteuerten Ampeln. Die Sicherheit durch Verlässlichkeit hat Vorrang.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
25: Vorzeitige Grüngabe für Fuß- und Rad an Ampelkreuzungen
Alle Ampeln werden so programmiert, dass Fuß- und Radverkehr immer 1-2 Sekunden vor den rechtsabbiegenden Autos Grün bekommen und dass sie nicht unnötig lange Rot haben.
Erläuterung
Kategorie: 3 - Maßnahme nach Bedarfsermittlung umzusetzen
Alle Ampeln, an denen diese Maßgabe nicht bereits erfüllt ist, sind verlässlich und einheitlich nachzuprogrammieren. Der Beschlusspunkt ist dann umzusetzen, wenn die Verwaltung Hinweise erhält, dass eine Ampel nicht nach dieser Maßgabe geschalten ist.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
26: Trennung von Fahrrad- und Fußgängerampeln
Gegebenenfalls werden durch vom Fußverkehr getrennte Fahrradampeln installiert.
Erläuterung
Kategorie: 3 - Maßnahme nach Bedarfsermittlung umzusetzen
Dringlich wäre diese Lösung an Kreuzungen, an denen Fahrräder in voller Geschwindigkeit an der Ampel ankommen und die Fußgängerampel mit Fahrradsymbol genau in dem Moment auf Rot schaltet (Beispiele: Bürgerstraße Ecke Lotzestraße, Bürgerstraße Ecke Nikolaistraße).
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
27: Fahrrad-Grünpfeile an allen rechtlich möglichen Standorten
Das Schild Fahrrad-Grünpfeil (Zeichen 721 StVO) wird überall angebracht, wo es verkehrsrechtlich möglich ist.
Erläuterung
Kategorie: 1 - Einmalige Maßnahme, unmittelbar nach Beschluss umzusetzen
“Überall” bedeutet, an allen Stellen - und nicht nur an einigen ausgewählten Stellen. Es sind etwa 63 Standorte, die den Kriterien entsprechen. Es sind die Kreuzungen, wo das Fahrrad beim Rechtsabbiegen nicht auf eine von vielen querenden Kfz befahrene Straße fährt, sondern auf auf einen rechts abgehenden Radweg (32 Stellen), eine Radwegspur oder einen gemeinsamen Radund Gehweg. Es sind genau die Stellen, wo die meisten Fahrräder schon seit ewigen Zeiten illegal bei Rot rechts abbiegen.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
28: Überdachung von Fahrradständern
An Schulen, Sport- und Veranstaltungsstätten werden die Abstellanlagen überdacht.
Erläuterung
Kategorie: 3 - Maßnahme nach Bedarfsermittlung umzusetzen
Die vorliegenden Konzepte werden durch den Radentscheid um den Aspekt der Überdachung ergänzt. Die Beauftragung zur Überdachung an Schulen geht an die Stadt. Die Zuständigkeit für Parkflächen städtischer Eigenbetriebe ist abzuklären.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
29: Fahrradbügel in der Fußgängerzone 1
In der Innenstadt werden Bügel zum Anschließen von Rädern auch in der inneren Fußgängerzone 1 angebracht (Ratsantrag vom 13.12.2019).
Erläuterung
Kategorie: 1 - Einmalige Maßnahme, unmittelbar nach Beschluss umzusetzen
Der Radentscheid beauftragt die Stadt direkt mit der Umsetzung des CDU-Antrags vom 13.12.2019.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
30: Priorisierung radverkehrsreicher Stadtstraßen (Bürgerstraße etc.)
Die knappen Personalresourcen werden zielgerichteter eingesetzt. Die Planung und Umgestaltung der radverkehrsreichen Stadtstraßen (Bürgerstraße, Rosdorfer Weg, Kasseler Landstraße) werden prioritär behandelt.
Erläuterung
Kategorie: 2 - Maßnahmen in auszuwählender Reihenfolge bis 2030 umzusetzen
Mit “Rosdorfer Weg” ist der Abschnitt zwischen Bürgerstraße und Brauweg gemeint, nicht der geplante Radschnellweg-Abschnitt südlich des Rosdorfer Kreisels. Mit “Kasseler Landstraße” ist ähnlich wie im RadVEP der gesamte Abschnitt von der Bahnbrücke bis zum Siekweg gemeint (einschließlich Groner Landstraße und Posthof). Der wichtigste Abschnitt der Bürgerstraße ist der zwischen Groner Tor und Rosdorfer Weg.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
31: Gleichberechtigung des Radverkehrs an Baustellen
An Baustellen werden die Verkehrsarten gleichberechtigt behandelt. Baulich wird auf temporäre Schutzstreifen auf der Fahrbahn übergeleitet.
Erläuterung
Kategorie: 5 - Konkrete Leitlinie
Die Stadt wird beauftragt, bei Baustellen den Radverkehr besser als bislang zu berücksichtigen und als vollwertige Verkehrsart anzuerkennen. Hierfür wäre Kontrollpersonal einzustellen.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
32: Neuer Winterdienst-Plan
Die Stadt erstellt einen neuen Winterdienst-Plan, der den Radverkehr besser berücksichtigt,
Erläuterung
Kategorie: 1 - Einmalige Maßnahme, unmittelbar nach Beschluss umzusetzen
Der Punkt beinhaltet auch die Anschaffung eines weiteren Räumfahrzeugs für die Radwege.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
33: Kein Schnee auf Radwege schieben
Die Stadt vermeidet es, Schnee auf Radwege zu schieben.
Erläuterung
Kategorie: 5 - Konkrete Leitlinie
Der Schnee soll in Straßen wie dem Nikolausberger Weg oder der Bürgerstraße von der KfzFahrbahn nicht mehr auf den Radweg geschoben werden.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
34: Wegweisung für Nebenstrecken
Die Wegweisung schildert, wenn Rat und Ortsräte dies erbeten, auch attraktive Nebenstrecken aus (wo es sinnvoll ist, nur in eine Richtung).
Erläuterung
Kategorie: 3 - Maßnahme nach Bedarfsermittlung umzusetzen
Wenn Rat und Ortsräte einen Bedarf feststellen, ist die Verwaltung durch den Bürgerentscheid zur Umsetzung beauftragt. Die Schilder können mit dem Hinweis “Nebenstrecke” versehen werden und brauchen nur von Wohngebieten ins Zentrum leiten, nicht zurück.
Stand
2025: keine Umsetzung geeigneter Maßnahmen
GöttingenZero, BfnS, Göttinger Klimabündnis, 9.8.2023